Gäste

Gastpilotenregelung 2019

Gastpiloten sind immer herzlich willkommen.
Der Gastpilot muss sich beim Windenfahrer vor dem ersten Flug anmelden (Lizenz + Versicherungsnachweis + Enthaftungserklärung) und auch dort die Schleppgebühren bezahlen. Die Schleppgebühren für Gäste bleiben bei 8 Euro pro Schlepp. Vereinsmitglieder ohne Flat und Mitglieder unseres Partervereines PSC Verl e.V. zahlen 6 Euro pro Schlepp.

Zahlen bitte:
– Bar an der Winde
– Volksbank Schnathorst: IBAN E14 4926 2364 0080 2425 10
– oder PayPal:

Die Flugausrüstung muß gemäß LuftGerPV§10 mustergeprüft und nachgeprüft sein und es muß eine gültige Halter-Haftpflichtversicherung bestehen.

Um weiterhin einen entspannten und geregelten Flugbetrieb zu gewährleisten, ist aufgrund stark angestiegener Mitgliederzahlen die Gastpilotenanzahl begrenzt worden.
Grundsätzlich gilt bei mehr als 12 angemeldeten Mühlenfliegern , dass keine Gastpiloten am Flugbetrieb teilnehmen können. Bei weniger als 12 angemeldeten Mühlenfliegern können sich Gastpiloten über unseren i-treff anmelden. Für einen iTreff-Zugang bitte Mail an mich: post[at]muehlenflieger[Punkt]de

Achtung jeder Gastpilot muss sich am Flugtag spätestens gegen 10.00 Uhr morgens nochmals vergewissern, ob Flugbetrieb für Gastpiloten möglich ist.

Ausnahmen können nicht berücksichtigt werden.